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Technik & Recht

Barrierefreie Website: Was das BFSG für Unternehmen bedeutet

Seit Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Wer betroffen ist, was technisch dahintersteckt und welche Punkte du ohne Fachwissen selbst prüfen kannst.

18. August 20263 Min. Lesezeitvon Modesign

Seit dem 28. Juni 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Es setzt eine europäische Richtlinie um und betrifft deutlich mehr Unternehmen, als viele annehmen – aber längst nicht alle.

Dieser Artikel erklärt die Technik dahinter verständlich. Für die rechtliche Einschätzung deines konkreten Falls ist eine juristische Beratung der richtige Weg – dieser Text ersetzt sie nicht.

Wer ist betroffen?

Grob gesagt richtet sich das Gesetz an Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen an Verbraucher anbieten – dazu zählen unter anderem Onlineshops, Buchungs- und Bestellsysteme, Bankdienstleistungen und Telekommunikation.

Wichtig für kleine Betriebe: Für Kleinstunternehmen – weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz beziehungsweise Bilanzsumme – gilt bei Dienstleistungen eine Ausnahme.

Das heißt in der Praxis: Eine reine Visitenkarten-Website eines kleinen Handwerksbetriebs fällt in der Regel nicht darunter. Ein Onlineshop oder ein Bestellsystem für Lieferungen kann sehr wohl betroffen sein. Ob die Ausnahme in deinem Fall greift, ist eine rechtliche Frage – kläre sie, statt sie zu vermuten.

Was technisch dahintersteckt

Maßstab ist im Wesentlichen der Standard WCAG in der Stufe AA. Der klingt sperrig, lässt sich aber auf vier Grundgedanken herunterbrechen:

  1. Wahrnehmbar – Inhalte müssen auch ohne Sehen oder Hören erfassbar sein
  2. Bedienbar – alles muss ohne Maus funktionieren
  3. Verständlich – Sprache und Abläufe müssen nachvollziehbar sein
  4. Robust – Hilfsmittel wie Screenreader müssen die Seite lesen können

Sieben Punkte, die du selbst prüfen kannst

1. Tastaturbedienung

Klick in die Adresszeile und arbeite dich nur mit der Tabulatortaste durch die Seite. Kommst du an jeden Link, jedes Feld, jeden Button? Siehst du immer, wo du gerade bist?

Häufigster Fehler: Ein Menü öffnet sich nur bei Mausbewegung. Zweithäufigster: outline: none im CSS – damit verschwindet die Markierung, die zeigt, wo der Fokus liegt.

2. Kontrast

Grauer Text auf hellgrauem Hintergrund sieht edel aus und ist für viele nicht lesbar. Nötig ist ein Verhältnis von mindestens 4,5:1 für normalen Text.

Prüfen kannst du das mit jedem Kontrast-Rechner im Netz. Erfahrungsgemäß fällt hier ein Großteil aller Agenturseiten durch – auch schöne.

3. Alternativtexte für Bilder

Jedes inhaltlich relevante Bild braucht ein alt-Attribut, das beschreibt, was zu sehen ist. Rein dekorative Bilder bekommen ein leeres alt="", damit Screenreader sie überspringen.

Nicht hilfreich: alt="Bild1". Hilfreich: alt="Speisekarte als aufgeklappter Trifold".

4. Überschriftenstruktur

Eine h1 pro Seite, darunter h2, dann h3 – ohne Ebenen zu überspringen. Screenreader-Nutzer springen von Überschrift zu Überschrift. Überschriften, die nur groß und fett formatiert sind, aber technisch Fließtext bleiben, existieren für sie nicht.

5. Formulare mit echten Beschriftungen

Jedes Feld braucht ein <label>, das mit dem Feld verknüpft ist. Ein Platzhaltertext im Feld reicht nicht – er verschwindet beim Tippen.

Fehlermeldungen müssen benennen, was falsch ist. „Fehler" hilft niemandem.

6. Videos

Bei Videos mit Sprache gehören Untertitel dazu. Automatisch erzeugte sind ein Anfang, aber gerade bei Fachbegriffen und Dialekt lohnt sich Nachbearbeitung.

7. Kein Zwang zur Maus

Alles, was mit Ziehen, Wischen oder exakter Zielgenauigkeit funktioniert, braucht eine einfachere Alternative.

Ein guter Test dauert zwei Minuten: Leg die Maus weg. Kommst du durch deine Seite? Wenn nicht, weißt du, wo du anfängst.

Was Barrierefreiheit nebenbei bringt

Der ehrliche Nebeneffekt, über den selten gesprochen wird:

MaßnahmeZusätzlicher Nutzen
Saubere Überschriftenbesseres Verständnis bei Suchmaschinen
AlternativtexteBilder werden in der Bildersuche gefunden
Guter KontrastLesbarkeit in der Sonne, auf schlechten Displays
Tastaturbedienungoft auch schnellere, klarere Bedienung

Barrierefreiheit und gute Technik sind fast dasselbe Thema aus zwei Blickwinkeln.

Fazit

Wenn du einen Shop oder ein Buchungssystem betreibst, ist das Thema relevant und du solltest den Stand deiner Seite kennen. Wenn du eine kleine Website ohne Verkaufsfunktion hast, greift häufig die Ausnahme für Kleinstunternehmen – prüfen lassen solltest du es trotzdem.

Und unabhängig von jeder Pflicht: Eine Seite, die auch mit Tastatur, schlechtem Licht und müden Augen funktioniert, ist für alle besser. Das ist der Teil, den man nicht wegdiskutieren muss.

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Unsicher, ob dich das betrifft?

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